Mindestanforderungen an

die Haltung von Reptilien
vom 10. Januar 1997

 

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen; er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§ 2 des Tierschutzgesetzes).

 

Deshalb müssen vor dem Kauf eines Reptils Kenntnisse über die Biologie der betreffenden Art und die sich daraus ergebenden Haltungsanforderungen erworben sowie ein Terrarium für seine artgemäße Haltung vorbereitet werden. Dem Erwerb von Nachzuchten ist grundsätzlich der Vorzug zu geben.

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            Melanie Luczak

 

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